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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

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Häufig versteht man sich in der Familie gut, aber mit dem Ableben der Patriarchin / des Patriarchen verändern sich die Verhältnisse. Wer wacht dann über die Wünsche des Verstorbenen?

Vermögen im Ausland wirft oft Fragen bei der Regelung des Nachlasses auf. Aber auch ganz praktische Aufgaben, wie die Bürokratie und die Auflösung des Hausstandes nach dem Ableben, überfordern häufig die Hinterbliebenen. Besonders, wenn diese ihren Wohnsitz nicht in der unmittelbaren Nähe des Verstorbenen haben.

Nicht nur ältere Menschen sollten sich über das Vorgenannte Gedanken machen. Gerade, wenn minderjährige Kinder in der Familie leben, ist eine Testamentsvollstreckung oft interessant. Für Vermögen, in welchem sich beispielsweise Beteiligungen an Personengesellschaften oder Grundvermögen befinden, ist der überlebende Ehegatte zwar Vormund, aber das Familiengericht muss die Genehmigung dieser Geschäfte erteilen.

Ein Testamentsvollstrecker bleibt frei von dieser Genehmigungspflicht.

Gerne steht wir Ihnen mit unseren Kooperationspartnern bei allen Fragen rund um das Thema Testamentsvollstreckung zur Verfügung.

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