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Leistungen & Honorare

Leistung & Honorare

Fair für alle Beteiligten

Fragen Sie uns einfach nach den Konditionsübersichten der renommierten Bankhäuser, mit denen wir seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.

Selbstverständlich geben wir die uns zur Verfügung stehenden Konditionsvorteile in voller Höhe an Sie weiter.

Honorare für Leistungen außerhalb des Bereichs „Kapitalanlagen” werden individuell vereinbart.

Für die Verwaltung Ihrer Kapitalanlagen erlauben wir uns folgende Berechnung:

Rentendepot

0,50%* des verwalteten Vermögens per anno

3% Wertsteigerungsgrenze

Ausgewogenes Depot

0,75%* des verwalteten Vermögens per anno

5% Wertsteigerungsgrenze

Wachstumsdepot

1,00%* des verwalteten Vermögens per anno

9% Wertsteigerungsgrenze

Dynamisch-spekulatives Depot

1,25%* des verwalteten Vermögens per anno

12% Wertsteigerungsgrenze

Beispielsrechnung Wertsteigerungsgrenzen

An einer beispielhaften Rechnung für die Anlagestrategie Wachstumsdepot bei einem Anfangskapital (01.01.) von 100.000,- EUR, einem Endkapital (31.12.) von 115.000 EUR und einer Wertsteigerungsgrenze von 9% p.a. (109.000,- EUR) ergibt sich folgende Berechnung für unsere  Vergütung:

Das jährliche Entgelt (1% des verwalteten Vermögens) in Höhe von 1.150,- EUR wird quartalsweise in Rechnung gestellt.
Die Erfolgsprämie in Höhe von 600,- EUR wird am Jahresende berechnet. Sie ermittelt sich in Höhe von 10% auf den Unterschiedsbetrag von 6.000,- EUR, das heißt die Differenz zwischen 115.000,- EUR und 109.000,- EUR.

Unsere Gesamtvergütung beträgt inklusive beispielhafter gesetzlicher Umsatzsteuer von 19%, 2.082,50 EUR für ein Jahr der Vermögensverwaltung.

Für den Kunden ergibt sich aus diesem Beispiel eine Steigerung des Depotwertes nach Abzug der Vergütungen von 12.917,50 EUR, was einer Verzinsung von 12,91% p.a. entspricht.

Für den, über der festgelegten Wertsteigerungsgrenze der jeweiligen Depotart, erzielten Wertzuwachs berechnen wir eine Erfolgsprämie von 10%*. Berechnungsbasis ist das jeweilige Kalenderjahr. Zins-, Dividenden- und ähnliche Zahlungen sind Bestandteil des Wertzuwachses. Unterjährige Ein- und Auszahlungen werden entsprechend berücksichtigt.

* zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer

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